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Investitionszulage | Nutzungsüberlassung innerhalb des Verbleibenszeitraums (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InvZulG 1993)
Der (NWB EN-Nr. 878/2003) entgegen der in Tz. 21 des (BStBl 1993 I S. 904) vertretenen Rechtsauffassung entschieden, dass es nicht erforderlich sei, dass bei einer Nutzungsüberlassung innerhalb des Verbleibenszeitraums der Mieter im Zeitpunkt der Überlassung die persönlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1993 erfüllen muss. Gemäß sind die Grundsätze dieses Urteils in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Tz. 21 des findet insoweit keine Anwendung mehr.