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IWB Nr. 1 vom Seite 34

Erfüllung der Nachweispflicht nach § 50d Abs. 8 EStG

FG Köln, Urteil vom 16.6.2016 - 13 K 3649/13

Dr. Tobias Hagemann

[i]FG Köln, Urteil vom 16.6.2016 - 13 K 3649/13 NWB JAAAF-82983 Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wird die abkommensrechtliche Freistellung gem. § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG an einen Nachweis des Steuerpflichtigen geknüpft: Dieser hat darzulegen, dass entweder der andere Staat auf die Besteuerung der Einkünfte verzichtet hat oder die betroffenen Einkünfte im anderen Staat der Besteuerung unterlagen und die Steuer entrichtet wurde. Das FG Köln hatte jüngst über die Anforderungen an den Nachweis über Besteuerung und Steuerentrichtung zu entscheiden.

Kernaussagen
  • Für die Anerkennung des Nachweises gem. § 50d Abs. 8 EStG wird regelmäßig ein Nachweis über die Höhe der Steuer verlangt.

  • Steuerpflichtige sind gut beraten, rechtzeitig auf die Ausstellung der notwendigen Bescheinigungen hinzuwirken.

  • Im Fall einer Unmöglichkeit der Nachweiserbringung sind verbleibende Ermittlungspflichten der Finanzbehörde zu prüfen.

I. Sachverhalt

[i]Kläger erhielt ausländischen Arbeitslohn aus unterschiedlichen QuellenDer Kläger hatte im Streitjahr einen Wohnsitz im Inland und war somit unbeschränkt steuerpflichtig. Er war während des Streitjahres als Arbeitnehmer bei zwei verschiedenen iranischen Arbeitgebern beschäftigt. Die aus der Arbeitnehmertätigkeit im Iran erzielten Einkünfte deklarierte der Kl...