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STFAN Nr. 1 vom Seite 8

Kleinunternehmen in der Umsatzsteuer

RAin Susanne Christ, Fachanwältin für Steuerrecht; Köln

In der Praxis ist die Kleinunternehmerregelung von großer Bedeutung. Unternehmen, deren Umsatz im vorangegangen Kalenderjahr 17.500 € nicht überschritten hat und voraussichtlich im aktuellen Jahr 50.000 € nicht überschreiten wird, brauchen keine Umsatzsteuer zu erheben. Nachteilig daran ist, dass die Unternehmen keine Vorsteuern geltend machen können. Der Gesetzgeber räumt den Kleinunternehmen aber die Möglichkeit ein, zur Umsatzsteuer zu optieren. Wichtig dabei ist: Optiert ein Kleinunternehmen zur Umsatzsteuer, ist es an diese Entscheidung fünf Jahre gebunden.

Grundlegendes

Grundsätzlich gilt, dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben werden braucht, wenn der Gesamtumsatz des

  • vorangegangenen Kalenderjahres nicht über 17.500 € und

  • im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegt.

Umsatzsteuervoranmeldungen muss ein Kleinunternehmer in der Regel nicht abgeben, häufig auch keine Umsatzsteuerjahreserklärung. Das Unternehmen kann freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, ist dann aber fünf Jahre an seine Entscheidung gebunden. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Unternehmer wieder von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sofern die Voraussetzungen hierfür n...

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