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RENO Nr. 1 vom Seite 2

Kostenrecht – Auslagen und Gegenstandswerte

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann; Köln

Anschließend an den ersten Teil des Beitrages (siehe RENO 11/2016 S. 5) zum Thema Grundlagen und Auslagen im Kostenrecht und dem ersten Prüfungstraining, geht es heute um die Themen Auslagen und Gegenstandswerte. Auch diese beiden Themen sind nicht nur relevant für die tägliche Praxis, sondern auch für die Zwischen- und Abschlussprüfung.

Auslagen

Die Auslagen sind geregelt in Teil 7 VV RVG. Bei den Auslagen ist zu unterscheiden zwischen

  • Fotokopiekosten sowie die Überlassung elektronisch gespeicherter Daten, Nr. 7000 VV RVG

  • Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7001, 7002 VV RVG

  • Fahrtkosten, Nr. 7003, 7004 VV RVG

  • Tages- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise, Nr. 7005 VV RVG

  • Sonstige Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise, Nr. 7006 VV RVG

  • Prämie für Haftpflichtversicherung, Nr. 7007 VV RVG

  • Umsatzsteuer auf die Vergütung, Nr. 7008 VV RVG

Fotokopien sowie die Überlassung von elektronisch gespeicherten Daten, Nr. 7000 VV RVG

Für die Erstellung von Fotokopien kann der Rechtsanwalt für die ersten 50 Fotokopien 0,50 €, für jede weitere Seite 0,15 € berechnen.

Zu beachten ist aber die Anmerkung nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG:

Fotokopiekosten können nur berechnet werden

  1. für Fotokopien aus Behörden- und Gerichtsakten, die für eine Sac...

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