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GK Nr. 1 vom Seite 16

Zeitliche Abgrenzung in der Buchführung

Julia Schumacher M. A.; Hamburg

So wie die Aufwendungen und Erträge am Jahresende sachlich abgegrenzt werden müssen, um sie für die Kosten- und Leistungsrechnung aufzubereiten, so müssen sie auch für eine ordnungsmäßige Buchführung zeitlich abgegrenzt werden. Anderenfalls könnte der korrekte Periodenerfolg nicht ermittelt werden. Finanzamt und Unternehmer wären beide nicht zufrieden. Wie dieser Vorgang der zeitlichen Abgrenzung aussieht, zeigt der folgende Beitrag.

Abgrenzungsrechnung

Das Geschäftsjahr ist in den meisten Unternehmen identisch mit dem Kalenderjahr. Und so kommt dem 31.12. stets eine besondere Bedeutung zu. Er ist der entscheidende Stichtag. Um Punkt Mitternacht, wenn die Sektkorken knallen, trennt er das alte vom neuen Geschäftsjahr.

Auf der einen Seite entstehen dem Betrieb bei seiner Leistungserstellung Aufwendungen, auf der anderen Seite ergeben sich Erträge, wenn die Waren am Markt veräußert werden. Der Erfolg eines Betriebes zeigt sich in der Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge einer Rechnungsperiode im GuV-Konto.

Solange davon ausgegangen werden kann, dass den gebuchten Aufwendungen und Erträgen im gleichen Jahr auch die entsprechenden Zahlungen zugrunde liegen, ist keine zeitliche Ab...

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