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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 169/15 EFG 2017 S. 124 Nr. 2

Gesetze: AltEinkG, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

Altersvorsorgeaufwendungen bei Tätigkeit in ausländischer Betriebsstätte

Leitsatz

  1. Zur Anwendung und Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 EStG.

  2. Nach dem neuen System der Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und der Alterseinkünfte aufgrund des AltEinkG können Rentenzuflüsse auch soweit sie auf eigenen Beitragszahlungen des Stpfl. zur Rentenversicherung beruhen, über den Ertragsanteil hinaus der Besteuerung unterworfen werden.

  3. Die Auslegung des § 10 Abs. 2 EStG darf indes nicht dazu führen, dass ein Stpfl. weder im Tätigkeitsstaat als beschränkt Stpfl. noch im Inland (als unbeschränkt Stpfl.) seine Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 45
DStRE 2018 S. 130 Nr. 3
EFG 2017 S. 124 Nr. 2
ErbStB 2017 S. 70 Nr. 3
IWB-Kurznachricht Nr. 4/2017 S. 122
BAAAF-89950

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