Altersvorsorgeaufwendungen bei Tätigkeit in ausländischer
Betriebsstätte
Leitsatz
Zur Anwendung und Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 EStG.
Nach dem neuen System der Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und der Alterseinkünfte aufgrund des AltEinkG können
Rentenzuflüsse auch soweit sie auf eigenen Beitragszahlungen des Stpfl. zur Rentenversicherung beruhen, über den Ertragsanteil
hinaus der Besteuerung unterworfen werden.
Die Auslegung des § 10 Abs. 2 EStG darf indes nicht dazu führen, dass ein Stpfl. weder im Tätigkeitsstaat als beschränkt
Stpfl. noch im Inland (als unbeschränkt Stpfl.) seine Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 6 Nr. 45 DStRE 2018 S. 130 Nr. 3 EFG 2017 S. 124 Nr. 2 ErbStB 2017 S. 70 Nr. 3 IWB-Kurznachricht Nr. 4/2017 S. 122 BAAAF-89950
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