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BMF 13.12.2016 IV C 6 - S 2134/07/10001, StuB 1/2017 S. 31

Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform 2003 – Anwendung des

Der NWB GAAAF-70519 (BFH/NV 2016 S. 802 = Kurzinfo StuB 2016 S. 316 NWB HAAAF-71197) entschieden, dass es sich bei Zahlungsansprüchen nach der GAP-Reform 2003 um abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Sofern sie entgeltlich erworben worden sind, sind sie nach § 7 Abs. 1 EStG linear abzuschreiben. Nach dem NWB PAAAC-83372 (BStBl 2008 I S. 682 = Kurzinfo StuB 2008 S. 567 NWB UAAAC-84993) waren diese Ansprüche bisher als nicht abnutzbar behandelt worden, weil es sich nach Auffassung der Finanzverwaltung um zeitlich nicht begrenzte Ansprüche handele. Der BFH hatte hierzu ausgeführt, dass zwar die Rechtsgrundlage, auf der die Zahlungsansprüche beruhten, zeitlich nicht befristet war. Aber bereits die Historie ...