Arbeitshilfe April 2017

Tauschähnlicher Umsatz liegt bei Einräumung eines Dachnutzungsrechts als Gegenleistung der durchgeführten Dachsanierung nicht vor

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Liegen die Voraussetzungen eines entgeltlichen Leistungsaustausches i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG i.V.m. § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG und der insoweit geforderten inneren Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung vor, wenn ein Gesellschafter zum Zwecke einer von ihm betriebenen Photovoltaikanlage an dem Gebäude der ihm nahe stehenden GbR eine Dachsanierung durchführt und ihm im Anschluss daran für die voraussichtliche Nutzung der Anlage eine verbilligte Dachnutzung zugestanden wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB SAAAF-89885