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StuB Nr. 1 vom Seite 28

Erweiterte Garantien – Rückstellung oder umsatzmindernde Abgrenzung?

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

In einer Region mit geringer Kaufkraft betreiben die Wettbewerber A und B Geschäfte für weiße Ware. U. a. werden Spülmaschinen im Billigsegment angeboten:

  • Von A mit einer Inklusivgarantie für den an die zweijährige gesetzliche Frist anschließenden Drei-Jahres-Zeitraum,

  • von B mit einer inhaltsgleichen, aber nur optionalen und gegen besonderes Entgelt erwerbbaren Garantie.

Ihre Kalkulation ist wie folgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
A
B
Gerät
EK Geräte
200
200
Aufschlag 25 %
50
50
kalk. Kosten Garantie
40
Aufschlag 100 %
40
VK
330
250
Garantie
Kalk. Kosten
40
Aufschlag 100 %
40
VK
80

A verkauft im Dezember 1.000 Maschinen mit Inklusivgarantie, B ebenso viele mit separater Garantie.

II. Fragestellung

Sind die Garantien zu passivieren? Falls ja, a) umsatzmindernd (als Abgrenzungsposten) oder aufwandswirksam (als Rückstellung) und b) mit welchem Betrag?

III. Lösungshinweise

1. Selbständigkeit der Garantieleistung?

Soweit ersichtlich hat sich nur die umsatzsteuerliche Rechtsprechung mit Garantie- bzw. Gewährleistungsverlängerungen befasst, und zwar mit folgendem Ergebnis:

  • Eine ohne besonderes Entgelt gewährte Garantieverlängerung (Inklusivgarantie) ist i. d. R. eine unselbständige ...