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Erweiterte Garantien als separate Leistung?
I. Sachverhalt
U betreibt eine Kette von Elektrofachmärkten. U. a. werden Spülmaschinen in einem Preisintervall zwischen 250 € für Billigmodelle und ca. 3.000 € für Spitzenmodelle angeboten. Das Modell X der Premiummarke M wurde bisher für 2.800 € angeboten. Im Angebot enthalten war eine „kostenlose“ Garantie für den an die zweijährige gesetzliche Frist anschließenden Drei-Jahres-Zeitraum. Auf je 100 verkaufte Geräte kam es in der Vergangenheit zu einem einzigen Garantiefall in den Jahren 03 bis 05, der im Durchschnitt 200 € Kosten verursachte. Wahrscheinlichkeitsgewichtet betrug das Kostenrisiko für U also 1 % • 200 € = 2 € je verkaufter Maschine.
In Reaktion auf die Preisbildung von Wettbewerbern ändert U seine Preispolitik. Das Modell X wird jetzt für 2.700 € verkauft. Dem Kunden wird der Abschluss einer entgeltlichen Anschlussgarantie für 03 bis 05 zu einem Preis von 400 € angeboten. Etwa 25 % der Kunden machen von dem Angebot Gebrauch.
II. Fragestellung
Sind die Garantien nach IFRS 15 umsatzmindernd (als vertragliche Schuld) abzugrenzen?
III. Lösungshinweise
1. Rechtliche Grundlagen
IFRS 15.B28 ff. unterscheidet zwischen Eigenschaftsgarantien (assurance type garantee...