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USt direkt digital Nr. 2 vom Seite 3

Vorsteueraufteilung bei einem Blockheizkraftwerk

Ralf Walkenhorst

In dem ging es darum, welcher Schlüssel für die Aufteilung der Vorsteuern bei einem Blockheizkraftwerk zulässig ist.

A. Leitsätze

1. Unterhält der Unternehmer einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb, richtet sich die Aufteilung der Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Eingangsleistungen (hier: BHKW) nach § 15 Abs. 4 UStG.

2. Sachgerecht i. S. von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ist dabei – entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung in Abschn. 2.5 Abs. 20 Satz 1 i. V. mit Abs. 12 Satz 3 UStAE – die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Marktpreise der produzierten Strom- und Wärmemenge (objektbezogener Umsatzschlüssel).

B. Sachverhalt

Ein Unternehmer betrieb in den Streitjahren 2006 und 2007 einen Gartenbaubetrieb. Die Umsätze versteuerte er gem. § 24 UStG nach Durchschnittssätzen. Der Unternehmer erwarb ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mit einer Gesamtleistung von 609 kW. Den erzeugten Strom speiste er in das öffentliche Netz ein. Die erzeugte Wärme nutzte er für das Beheizen der Gewächshäuser seines Gärtnereibetriebes.

Aus dem Erwerb und dem Betrieb des BHKW machte der Unternehmer den vollen Vorsteuerabzug geltend. Das Fina...