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BFH 10.11.2016 VI R 7/16, NWB 2/2017 S. 89

Lohnsteuer | Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines Geburtstags sind in der Regel auch durch die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers veranlasst und im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen. (2) Allerdings kann sich trotz des herausgehobenen persönlichen Ereignisses aus den übrigen Umständen des einzelnen Falls ergeben, dass die Kosten für eine solche Feier ausnahmsweise ganz oder teilweise beruflich veranlasst sind.

Anmerkung:

Nachdem das Finanzgericht die Aufwendungen des Klägers für die Feier seines 60. Geburtstags unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH zum Abzug zugelassen und der VI. Senat des BFH die Revision des Finanzamts gegen dieses Urteil zugelassen hatte, lag die Befürchtung nahe, der BFH ...