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Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistungen
Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherheitsleistung und Rechtsschutz dagegen
[i]infoCenter „Aussetzung der Vollziehung“ NWB DAAAA-88427 In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Finanzämter Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur (noch) gegen Sicherheitsleistung gewähren. Sowohl der BFH, als auch verschiedene Finanzgerichte haben sich deshalb in jüngerer Zeit verstärkt mit diesem Thema befasst bzw. befassen müssen (z. B. BFH-Beschuss vom - XI B 84/15, BStBl 2016 II S. 192; vom - I B 57/15 NWB SAAAF-18419; vom - V B 62/14 NWB EAAAE-82470 sowie z. B. (E,U) NWB CAAAE-90912; ; NWB EAAAF-00510). Diese Rechtsprechung soll zum Anlass genommen werden, die Voraussetzungen, unter denen Aussetzung der Vollziehung (nur) gegen Sicherheitsleistung gewährt werden kann, einmal näher zu beleuchten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]ErmessensentscheidungGemäß § 361 Abs. 2 Satz 5 AO bzw. § 69 Abs. 2 Satz 3 FGO kann die Aussetzung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des Finanzamts bzw. Finanzgerichts.
[i]Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs schwer einzuschätzenErmessensentscheidungen sind in besonderem Maße streitanfällig und die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs für den Berater oftmals n...BStBl 2015 II S. 207