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Lohn und Gehalt | Kein Arbeitslohn bei Übertragung einer Pensionszusage
Die Übertragung einer Pensionsverpflichtung durch eine GmbH auf eine neu gegründete GmbH führt beim Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn.
[i]Übertragung gegen Ablösungszahlung Im Streitfall ging es um den A, der Alleingesellschafter der A-GmbH war. Die A-GmbH hatte ihm vor geraumer Zeit eine Pensionszusage erteilt und hierfür eine Pensionsrückstellung gebildet. Die A-GmbH hatte eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die im Jahr 2006 in Höhe von 467.000 € ausgezahlt wurde. A wollte seine Beteiligung an der A-GmbH verkaufen und hierfür die Pensionsrückstellung aus der A-GmbH „entfernen“. Zu diesem Zweck gründete er im Jahr 2006 die B-GmbH. Die A-GmbH übertrug die Pensionsverpflichtung auf die B-GmbH gegen Zahlung von 467.000 €. A stimmte der Übertragung zu und verkaufte danach seine Beteiligung an der A...