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FG Hessen 12.07.2016 9 K 512/14, BBK 1/2017 S. 13

Steuerrecht | Ermessensfehler beim Verzögerungsgeld

Die Festsetzung eines Verzögerungsgelds in Höhe von 2.500 € ist ermessensfehlerhaft, wenn das FA nicht ausreichend begründet, weshalb es von der Festsetzung eines Verzögerungsgelds nicht abgesehen hat und welche milderen Mittel als nicht geeignet erschienen, wie z. B. ein Zwangsgeld.

[i]Mehrere ErmessensfehlerDas FG beanstandete im Urteilsfall auch die Höhe des Verzögerungsgelds. Zwar hatte das FA „nur“ den Mindestbetrag von 2.500 € festgesetzt; es hatte sich dabei aber an einem Betrag von 100 € pro Verzögerungstag orientiert, ohne zu erläutern, wie es auf diesen Betrag kommt. Schließlich hielt es das FG für ermessensfehlerhaft, dass das FA bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Vorteils unterschiedliche Steuerbeträge zugrunde gelegt hatte, nämlich einerseits das vorläufige Mehrergebni...