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Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAF-89297 Am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
Ausführlicher Beitrag s. .
I. Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
[i]Country-by-Country ReportingAufbau einer dreistufigen Verrechnungspreisdokumentation, bestehend aus Stammdokumentation (Master File), landesspezifischer, unternehmensbezogener Dokumentation (Local File) und länderbezogenem Bericht (Country-by-Country Report – CbCR) (§ 90 Abs. 3 AO und § 138a AO).
[i]Tax RulingsEinrichtung eines spontanen automatischen Informationsaustauschs innerhalb der Europäischen Union über grenzüberschreitende steuerliche Vorbescheide und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen (Änderung der §§ 2, 3, 5, 6 und 7 EUAHiG).
II. Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und Tarifanpassungen zum Abbau der kalten Progression
[i]Erhöhung des KinderfreibetragsErhöhung des Kinderfreibetrags (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) in zwei Schritten. Für das Kalenderjahr 2017 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil auf 2.358 € erhöht, fü...