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NWB Nr. 1 vom Seite 17

Ist die Höhe der Kinderfreibeträge zu niedrig? – Das FG Niedersachsen ruft das BVerfG an

[i]Schneider, NWB 21/2016 S. 1562Der 7. Senat des FG Niedersachsen ist überzeugt, dass der Gesetzgeber die Kinderfreibeträge in § 32 Abs. 6 EStG (nicht nur) im Streitjahr 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen hat. Er hat daher im Anschluss an seine mündliche Verhandlung am Freitag, den , beschlossen, das Klageverfahren auszusetzen und das Verfahren dem BVerfG vorzulegen (Aktenzeichen des Verfahrens beim FG Niedersachsen: 7 K 83/16).

Hintergrund:

[i]Existenzminimum muss steuerfrei bleibenNach der Rechtsprechung des BVerfG muss bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ein Betrag in Höhe des Existenzminimums steuerfrei bleiben. Auf den Teil des Einkommens, den man bei Bedürftigkeit als Sozialleistung erhalten würde, darf keine Einkommensteuer erhoben werden. Die Höhe des Existenzminimums wird alle zwei Jahre von der Bundesregierung ermittelt. Auf Grundlage dieser Ermittlung wird bei der Festsetzung der Einkommensteuer für jedes Kind ein Freibetrag für das sächliche Existenzminimum und ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- bzw. Ausbildungsbedarf abgezogen. Der nach einer Durchschnittsberechnung vom Gesetzgeber festgelegte Kinderfreibetrag legt für alle Kinder...