NWB Nr. 1 vom Seite 1

Ein dickes Paket geschnürt

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I

Eigentlich heißt das Gesetz, dem der Bundesrat am zugestimmt hat, „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“. Für den allgemeinen Sprachgebrauch ist solch ein Name aber viel zu lang. Schnell war nur noch vom BEPS-Umsetzungsgesetz I oder, noch kürzer, vom BEPS-Gesetz die Rede. Ganz korrekt ist diese Namensgebung aber nicht, sollen „BEPS“, also „Base Erosion and Profit Shifting“, doch gerade vermieden werden, was aus dem korrekten Titel mit der Formulierung „Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ ja auch deutlich zum Ausdruck kommt. Wir in der NWB-Redaktion haben uns daher auf „Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I“ verständigt. Aber passt der Titel wirklich?

Nicht mehr, muss man wohl ehrlicherweise feststellen. Schließlich ist im Laufe des parlamentarischen Verfahrens der Regelungsbereich des Gesetzes immer mehr ausgeweitet worden. Bestand das Gesetz zunächst tatsächlich nur aus Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, kamen im Oktober dann – zur verfassungsrechtlich gebotenen Umsetzung der Ergebnisse des 11. Existenzminimumberichts – die Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags sowie – vor dem Hintergrund des 2. Steuerprogressionsberichts – zum Ausgleich der sog. kalten Progression hinzu. Daneben gibt es einen dritten Block, der mit gesetzgeberischen Reaktionen auf BFH-Rechtsprechung, Anpassungen an das EU-Recht, Einzelmaßnahmen gegen missbräuchliche Gestaltungen und zahlreichen redaktionellen Änderungen ein Bündel inhaltlich nicht zusammenhängender Rechtsänderungen enthält, wie sie für ein Jahressteuergesetz typisch sind. Die von Hechtner in NWB 24/2016 S. 1787, 1791 geäußerte Vermutung, das Gesetz habe „beste Chancen, gegen Ende des Jahres als Hülse für ein Jahressteuergesetz zu fungieren“, hat sich damit bestätigt.

Ein „dickes Paket“ also, das der Gesetzgeber mit dem „Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I“ geschnürt hat. Anlass für Hörster, auf einen ersten Überblick über den gesamten Inhalt des Gesetzes zu geben. In den nächsten Ausgaben der NWB werden vertiefende Beiträge folgen, die sich den teilweise komplexen Einzelregelungen ausführlicher widmen können. So zum Beispiel der Aufsatz von Jehl-Magnus, der sich eingehend mit den Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht befassen und diese kritisch beleuchten wird, während sich die Ausführungen von Weiss auf die rechtsprechungsbrechende Änderung der Vorschrift des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG konzentrieren werden. Weitere Themen, das ist sicher, werden folgen ...

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2017 Seite 1
HAAAF-89358