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BAG 13.12.2016 9 AZR 541/15 (A), NWB 52/2016 S. 3922

Arbeitsrecht | Verfall von Urlaubsansprüchen

Das BAG hat dem EuGH diverse Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Konkret geht es um folgende Fragen: (1) Steht Art. 7 Abs. 1 der RL 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) einer nationalen Regelung wie der in § 7 BUrlG entgegen, die als Modalität für die Wahrnehmung des Anspruchs auf Erholungsurlaub vorsieht, dass der Arbeitnehmer [i]Seel, NWB 10/2016 S. 715unter Angabe seiner Wünsche bezüglich der zeitlichen Festlegung des Urlaubs diesen beantragen muss, damit der Urlaubsanspruch am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergeht, und die den Arbeitgeber damit nicht verpflichtet, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen? (2) Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Gilt dies auch dann, wenn das...