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BMF 08.12.2016 IV C 5 - S 2334/16/10004, NWB 52/2016 S. 3915

Lohnsteuer | Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2017

Das BMF informiert mit Schreiben vom über die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2017.

Anmerkung:

Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2017 sind – teilweise – durch die Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2016 I S. 2637) festgesetzt worden. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2017 gewährt werden, für ein Mittag- oder Abendessen 3,17 €, für ein Frühstück 1,70 €. Im Übrigen wird auf R 8.1 Abs. 7 und 8 LStR 2015 sowie auf das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BStBl 2014 I S. 1412) hingewiesen.