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BFH 08.09.2016 III R 27/15, NWB 52/2016 S. 3914

Einkommensteuer | Berufsbegleitendes Studium als Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Kind wird auch dann für einen Beruf ausgebildet, wenn es neben seiner Erwerbstätigkeit ein Studium ernsthaft und nachhaltig betreibt. (2) Das Tatbestandsmerkmal einer Berufsausbildung i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG enthält kein einschränkendes Erfordernis eines zeitlichen Mindestumfangs von Ausbildungsmaßnahmen. Die Grundsätze, die der BFH für die Anerkennung eines Sprachschulunterrichts im Rahmen eines Au-Pair-Aufenthalts als Berufsausbildung aufgestellt hat, finden im Hinblick auf eine im Inland absolvierte Schul- oder Universitätsausbildung keine Anwendung. (3) Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreic...BStBl 2015 II S. 152