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Zulässige Absenkung des Ledigenzuschlags in berufsständischem Versorgungswerk
[i]OVG Lüneburg, Urteil vom 24. 6. 2016 - 8 LC 31/16 NWB KAAAF-87309 Da der Satzungsgeber einer berufsständischen Versorgungseinrichtung grds. berechtigt ist, in das satzungsrechtlich bestimmte Versorgungssystem einzugreifen, und dabei seine Gestaltungsfreiheit bei einer Reduzierung von Versorgungsanwartschaften und -ansprüchen (nur) in dem Maße beschränkt ist, in dem jene durch den personalen Bezug des Anteils eigener Leistungen des versicherten Mitglieds geprägt wurden (vgl. NWB BAAAE-09493), ist die Absenkung eines Ledigenzuschlag von 20 auf 10 % für „unverheiratete“ Mitglieder im Hinblick auf den damit verfolgten legitimen und wichtigen Gemeinwohlzwecken rechtlich nicht zu beanstanden. Denn dadurch werden der soziale Ausgleich innerhalb der Versorgungsgemeinschaft und zugleich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versorgungssystems insgesamt gestärkt, wenn Mitglieder ohne rentenbezugsberechtigte Angehörige nunmehr stärker als bisher zur Finanzierung herangezogen werden.
Der Senat hebt zudem hervor, dass durch die erfolgte Absenkung des Ledigenzuschlags zum durch das Niedersächsische anwaltliche Versorgungswerk ohnehin nur eine bisher gegebene Ungleichbehandlung gegenüb...