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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 15 | Umsatzsteuer: Fallstricke umgehen bei „Eintritt frei – um Spenden wird gebeten“

Spende statt Eintrittsgeld! – Diese Konstellation ist mittlerweile Tagesgeschäft in vielen Vereinen, zieht aber gewisse Folgeprobleme nach sich. So laufen Vereinsvorstände unter Umständen in die Spendenhaftung. Zu klären ist auch, ob die Eintrittsspende umsatzsteuerpflichtig ist. Ein verdecktes Entgelt und keine Spende ist regelmäßig anzunehmen, wenn Personen, die den angeblich freiwilligen Obolus nicht zahlen wollen, der Zutritt zu der Veranstaltung verwehrt wird.

Wir bleiben noch bei der Umsatzsteuer und informieren Sie über ein Urteil des Thüringer Finanzgerichts.

Spende statt Eintrittsgeld! – Diese Konstellation ist mittlerweile Tagesgeschäft in vielen Vereinen, zieht aber gewisse Folgeprobleme nach sich. So laufen Vereinsvorstände unter Umständen in die Spendenhaftung. Zu klären ist auch, ob die Eintrittsspende umsatzsteuerpflichtig ist.

Bei der Beantwortung dieser Frage hilft die Entscheidung des FG aus Gotha. Sie ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der Bundesfinanzhof die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat.

Das FG hatte zu entscheiden: Ist ein als freiwillig deklarierter Unkostenbeitrag als Spende zu behandeln? Oder handelt es sich vielmeh...