Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 09 | Lohnsteuer: Für Fahrtkosten von Bundeswehr-Studenten gilt die Entfernungspauschale

Das Studium von Bundeswehr-Studenten ist nach einem aktuellen Urteil des FG Hamburg integraler Bestandteil des Ausbildungsdienstverhältnisses der Offiziersanwärter und die Bundeswehr-Universität daher die regelmäßige Arbeitsstätte. Für die Fahrten von der Wohnung zur Uni kommt die Entfernungspauschale zur Anwendung. Im Streitfall war dies für den Kläger vorteilhaft, da die tatsächlichen Kosten deutlich geringer waren als die Entfernungspauschale.

Wir bleiben noch einen Moment bei der Lohnsteuer. Das Finanzgericht Hamburg hat sich mit der Frage befasst: In welcher Höhe kann ein Offiziersanwärter seine Fahrten von der Wohnung zur Universität der Bundeswehr als Werbungskosten steuermindernd geltend machen? Wir haben das Urteil ausgewählt, weil es schön deutlich macht: Es muss keineswegs eine schlechte Nachricht sein, wenn die Entfernungspauschale zur Anwendung kommt.

Das FG Hamburg hat entschieden: Bei einem Studium an einer Bundeswehruniversität im Rahmen der Offiziersausbildung sind die Fahrtkosten vom Ort des Lebensmittelpunktes zum Studienort mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Die Universität stellt eine regelmäßige Arbeitsstätte dar, weil das Studium an einer Bundeswe...