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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 06 | Investitionsabzugsbetrag: Geringe Anforderungen an Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht

Der Steuerpflichtige trägt zwar die Darlegungs- und Feststellungslast für die Investitionsabsicht bei der nachträglichen Bildung eines Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g EStG nach der bis einschließlich 2015 geltenden Rechtslage. Die Durchführung einer Investition ist allerdings nach zwei aktuellen Urteilen des BFH ein Indiz für die Existenz der Investitionsabsicht. Dem Finanzamt dürfte es nur in Ausnahmefällen gelingen, dieses starke Indiz zu widerlegen.

Ein Investitionsabzugsbetrag kann auch noch nach einer Außenprüfung für ein bereits angeschafftes Wirtschaftsgut gebildet werden, um ein Mehrergebnis aufgrund der Prüfung zu kompensieren. Nach der bis einschließlich 2015 geltenden Rechtslage muss der Unternehmer allerdings bereits am Bilanzstichtag die Absicht gehabt haben, die Investition durchzuführen. Dies hatten unlängst der I. und der IV. Senat des Bundesfinanzhofs entschieden. Wir hatten in unserer Oktober-Ausgabe 2016 darüber berichtet. Jetzt hat der X. Senat des BFH erfreulicherweise klargestellt: An die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht sind keine hohen Anforderungen zu stellen.

Der Steuerpflichtige trägt zwar die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass d...