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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 10 | Lohnsteuer: Widerruf der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG möglich

Die Pauschalierungswahlrechte nach § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG und nach § 37b Abs. 2 Satz 1 EStG können unabhängig voneinander ausgeübt werden. Ausgeübt werden die Pauschalierungsmöglichkeiten durch Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung gem. § 37b Abs. 4 Satz 1 EStG. Anders als die Finanzverwaltung vertritt der Lohnsteuersenat des BFH in einem aktuellen Urteil die Auffassung, dass die Wahlrechte widerruflich sind.

Der Bundesfinanzhof hat eine interessante Frage zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG geklärt. Danach kann der Antrag widerrufen werden. Der Lohnsteuersenat des BFH hat damit eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts bestätigt, über die wir Sie in unserer Februar-Ausgabe 2016 informiert hatten. Voraussetzung ist, dass die Lohnsteuer-Anmeldung, mit der das Wahlrecht erstmals ausgeübt worden ist, nicht bestandskräftig ist. Außerdem darf die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen sein. Bei Arbeitnehmern muss die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung noch möglich sein. Diese Frist ist in der Praxis wohl die größte Hürde.

Spannend ist: Wie wird das Bundesfinanzministerium auf das BFH-Urteil reagieren? Nach der Meinung des BMF kann die Entscheidung zur Anwendung...