Ertragssteuerliche Behandlung eines aus dem Spendenfonds des Deutschen Anwaltsvereins gewährten Fluthilfezuschusses bei einer
Rechtsanwaltssozietät
Leitsatz
1. Wurden die Kanzleiräume einer Rechtsanwaltssozietät durch ein Hochwasserereignis erheblich beschädigt und hat die Sozietät
deswegen eine Soforthilfe aus dem Spendenfonds des Deutschen Anwaltsvereins zur Hochwasserhilfe erhalten, um sofort mit dem
Austausch des zerstörten Kanzleiinventars beginnen zu können, so ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Soforthilfe
veranlasst durch die betriebliche Tätigkeit der Sozietät gewährt worden ist und daher dem Grunde nach eine Betriebseinnahme
darstellt.
2. Es ist aber ernstlich zweifelhaft, ob dieser sog. private Investitionszuschuss, der konkret für den Ersatz des sog. Inhaltsschadens
in Form des beschädigten Kanzleiinventars gewährt worden ist, nicht gewinnmindernd von den Anschaffungskosten des ersetzten
Kanzleiinventars abzusetzen ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): OAAAF-88618
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