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Der neue Qualitätssicherungsstandard des IDW
Erste Anmerkungen zu IDW EQS 1
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am den „Entwurf eines IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis“ (IDW EQS 1) verabschiedet. Der neue Standard trägt der jüngsten Reform des Berufsrechts Rechnung und soll die hierdurch überholte „Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis“ (bekannt als: VO 1/2006) ablösen. Aufgrund der bislang großen Bedeutung der VO 1/2006 stellt sich die Frage, auf welche Neuerungen sich der Berufsstand bei IDW EQS 1 im Vergleich zur VO 1/2006 einstellen muss, welche praktischen Auswirkungen sich hieraus für die WP-Praxen ergeben könnten und welchen Grad an Verbindlichkeit die neue IDW-Verlautbarung EQS 1 im Vergleich zur gemeinsamen VO 1/2006 besitzt.
Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, 2. Aufl., Herne 2016 NWB BAAAF-83774
Die „Nur-IDW-Verlautbarung“ IDW EQS 1 will die gemeinsame Stellungnahme von WPK und IDW (VO 1/2006) ablösen. Das IDW empfiehlt trotz der noch laufenden Kommentierungsfrist eine unmittelbare Anwendung.
Derzeit ist noch off...