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Wirtschaftsprüfungsexamen
Die WPK hat darüber informiert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am die Neufassung des Referenzrahmens nach § 4 Abs. 1 der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung für verbindlich erklärt hat (Meldung der WPK vom , abrufbar unter http://go.nwb.de/3wjsb). Er ersetzt die bisherige, mittlerweile zehn Jahre alte Fassung aus dem Jahr 2006. Im Referenzrahmen sind die Anforderungen an die Studien- und Prüfungsziele eines besonderen Masterstudienganges nach § 8 a WPO sowie die Grundlagen zur Beurteilung der Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen in Studiengängen nach § 13 b WPO festgelegt. Gleichzeitig mit dem Referenzrahmen wurden auch die unverbindlichen Lehrpläne (Curricula) überarbeitet und ergänzen nun den Referenzrahmen als...