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Befristetes Arbeitsverhältnis
Voraussetzungen einer Befristung und Folgen einer fehlerhaften Befristung
Mehr und mehr Arbeitgeber gehen dazu über, Arbeitnehmer lediglich befristet einzustellen. Dies hat aus Arbeitgebersicht den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit dem Erreichen des Zwecks, auf welchen es ausgerichtet war, endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Auch für den betroffenen Arbeitnehmer kann eine befristete Beschäftigung im Einzelfall vorteilhaft sein (z. B. zur Überbrückung der Zeit bis zur Aufnahme eines Studiums). Oftmals ist Letzteres jedoch gerade nicht der Fall. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das sog. Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geschaffen, dessen Ziel es u. a. ist, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung befristet beschäftigter Arbeitnehmer zu verhindern. Letzteres hat der Gesetzgeber dadurch zu bewerkstelligen versucht, dass Fehler bei der Vertragsgestaltung bzw. der Vertragsdurchführung die Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Folge haben. Vor diesem Hintergrund birgt der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auch für den Arbeitgeber nicht unerhebliche Gefahren.
I. Arten der Befristung
Das TzBfG unterscheidet kalendermäßig befristete und zweckbefrist...