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Umsatzsteuer | Vergütung für Meldungen an das klinische Krebsregister
Das zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Meldevergütung nach § 65c Abs. 6 SGB V für Meldungen an das klinische Krebsregister Stellung genommen.
Der BFH hat festgestellt, dass sog. Tumormeldungen eines Arztes für ein epidemiologisches Krebsregister, die in der reinen Dokumentation erfolgter Behandlungen von Patienten bestehen, keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen sind ( NWB NAAAF-17855). Das BMF hat diesen Grundsatz in Abschn. 4.14.1 Abs. 5 UStAE übernommen.