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Umsatzsteuer | Keine Organschaft mit einem kommunalen Zweckverband als Organträger
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Unternehmer, der die einem kommunalen Zweckverband nach Landesrecht obliegende Pflicht zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser übernimmt und dafür einen vertraglichen Anspruch gegen den Zweckverband auf Weiterleitung von Fördermitteln erlangt, die dieser erhält, erbringt grds. eine steuerbare Leistung gegen Entgelt. (2) § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann nicht richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden, dass auch ein Nichtunternehmer Organträger sein kann.
Der BFH hat die h. M. bestätigt, dass Organträger nur ein Unternehmer sein kann und die unternehmerische Tätigkeit einer Tochter-Kapitalgesellschaft nicht deshalb abfärbt, weil die Eingliederungsmerkmale erfüllt sind. Im Streitfall gliederte ein kommunaler Zweckverband z...