Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Kleinunternehmerregelung im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Leistungen
Ein Überblick über aktuelle Praxisprobleme
Obwohl die Vorschrift des § 19 Abs. 1 UStG von Natur aus eigentlich einfach sein sollte, sind hierzu in der Praxis immer noch viele Fragen ungeklärt. Vor allem im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Leistungen bereitet die Anwendung der Kleinunterregelung häufiger Probleme – nachfolgend deshalb ein Überblick über aktuelle Zweifelsfragen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind zum Thema aufrufbar:
infoCenter „Kleinunternehmer“ NWB ZAAAB-14441
Übersicht „Schwellenwerte für Kleinunternehmer in den EU-Mitgliedstaaten“ NWB CAAAF-75707
Übersicht „Ordnungsgemäße Rechnung für Kleinunternehmer“ NWB OAAAE-71189
I. Grenzüberschreitende Leistungen
1. Leistungsbezug aus dem Ausland
[i]Keine Sonderregelung für EinfuhrBezieht ein Kleinunternehmer Leistungen aus dem Ausland, ist für die steuerliche Beurteilung zunächst zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen zu unterscheiden. Bei den Lieferungen ist die Einfuhr aus dem Drittland grundsätzlich unproblematisch. Der Kleinunternehmer kann – wie der Vollunternehmer – Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer sein. Ein Vorsteuerabzug entfällt insoweit jedoch ausnahmslos.
[i]infoCenter „Innergemeinschaftlicher Erwerb“ NWB UAAAA-41705 Komplexer gestaltet sich die Behandlung von Lieferungen aus dem übrigen Unionsgebiet. Aufg...