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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 739/16

Gesetze: SGB V § 240

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Bemessung der Beiträge eines in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten ist auch ein der Besteuerung unterliegender Veräußerungsgewinn bei Betriebsaufgabe heranzuziehen. Es handelt sich dabei um eine Einnahme, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden kann.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 271 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2017 S. 561
XAAAF-88265

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