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BGH Urteil v. - XII ZR 96/98

Leitsatz

Leitsatz:

»Zur Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts, wenn der Verpflichtete nach Scheidung der Ehe in dem früher im Miteigentum der Parteien stehenden Einfamilienhaus verblieben und dieses für ihn zu groß ist (im Anschluß an Senatsurteil vom - XII ZR 161/96 = FamRZ 1998, 899).«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HAAAF-88185

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