Die Prüfung der Personalfachkaufleute
11. Aufl. 2016
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Klausurtypische Aufgaben
Die Rechtsverordnung sieht für die schriftliche Prüfung der Personalfachkaufleute in folgenden Handlungsbereichen je eine Aufsichtsarbeit vor (vgl. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 5):
Handlungsbereich:
Personalarbeit organisieren und durchführen
Handlungsbereich:
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
Handlungsbereich:
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
Handlungsbereich:
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Die mündliche Pflichtprüfung ist in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs (maximal 30 Minuten) durchzuführen.S. 598
1. Prüfungsfach: Personalarbeit organisieren und durchführen
1.1 Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
Nennen Sie Beispiele für Zielkonflikte in der Organisation und erklären Sie, in welcher Weise derartige Zielkonflikte gelöst werden können.
Lösung
Bilden Sie je ein Praxisbeispiel aus Ihrer betrieblichen Erfahrung für die Regelungsarten „Organisation, Improvisation, Disposition“. Verdeutlichen Sie dabei Begriff, Abgrenzung und ggf. Überschneidungen innerhalb dieser Reg...