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NWB Nr. 51 vom Seite 3880

Unternehmensübertragungen nach der Erbschaftsteuerreform 2016

Darstellung der neuen Rechtslage auf Basis ausgewählter Fallbeispiele

Professor Dr. Swen Bäuml und Sabrina Kummer

[i]Zur Einigung im Vermittlungsausschuss s. Eisele, NWB 40/2016 S. 3002Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des (BGBl 2016 I S. 2464) fand die dritte große Reform des Erbschaftsteuergesetzes aufgrund Verfassungswidrigkeit nach einem eineinhalb Jahre andauernden zähen Ringen durch Zustimmung des Bundesrats am seinen Abschluss. Mit dem Gesetz sollen die Mängel an den erbschaftsteuerlichen Regelungen zur Begünstigung betrieblichen Vermögens behoben werden, die das BVerfG in seinem Urteil vom - 1 BvL 21/12 (BStBl 2015 II S. 50) als so erheblich erachtet hatte, dass es das Gesetz insgesamt als mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt hatte. Mit der Überarbeitung im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2016 sollen die vom Bundesverfassungsgericht als unverhältnismäßig angesehenen Privilegien abgeschafft werden, die – so die Karlsruher Richter – ohne besondere Rechtfertigung eine Erbschaftsteuerbefreiung für große Unternehmen ermöglichten, Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern ohne Lohnsummenkontrolle erbschaftsteuerfrei stellten und eine begünstigte Übertragung von Verwaltungsvermögen in Höhe von bis zu 50 % des Unternehmensvermögens erlaubten. Au...