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Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAF-87621 Die Elektromobilität ist – auch aufgrund politisch gesetzter Anreize – auf dem Vormarsch. Dementsprechend wird die Elektromobilität auch bei der Gestellung von Dienstfahrzeugen an Arbeitnehmer zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dies gilt sowohl für Elektroautos als auch für Elektrofahrräder. Für die betriebliche Praxis stellt sich die Frage, welche Anforderungen dies für die Gestaltung der arbeitsvertraglichen Überlassungsverträge mit den Arbeitnehmern mit sich bringt. Der Beitrag gibt hierzu Antworten und enthält Hinweise für die Vertragsgestaltung.
Ausführlicher Beitrag s. .
Elektroauto
[i]Reine Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge, HybridfahrzeugeDer Begriff des Elektroautos erfasst jedes elektrisch betriebene Fahrzeug. Derzeit gewährt der Staat für die Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeugs bzw. eines Plug-In-Hybrid-Elektrofahrzeugs einen Umweltbonus von 4.000 bzw. 3.000 €. Zudem gibt es steuerliche Anreize: Der mit der Gewährung eines Elektroautos als Dienstwagen verbundene Sachbezug ist – wie üblich – seitens des Arbeitnehmers als geldwerter Vorteil zu versteuern, wobei jedoch die Kosten für das Batteriesystem unberücksichtigt bleiben können.
Elektrofahrrad
[i]E-Bikes, PedelecsBei Elektrofahrrädern ...