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OLG Stuttgart 07.06.2016 14 U 24/16, NWB 50/2016 S. 3773

Insolvenzrecht | Keine Steuerentnahme der Gesellschafter in der Insolvenz

Auch wenn der Insolvenzverwalter in der Insolvenz der KG aufgrund der ihm übertragenen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 InsO) alle von ihm erzielten Einkünfte zur Masse ziehen kann, welcher damit auch die zu versteuernden Einkünfte zivil- und insolvenzrechtlich zustehen, bleiben die Gesellschafter (weiterhin) steuerrechtlich die maßgeblichen Steuersubjekte und dürfen – selbst dann, wenn ihnen der Gesellschaftsvertrag ein entsprechendes Steuerentnahmerecht zubilligen sollte – hiervon in der Insolvenz der KG keinen Gebrauch machen.

Anmerkung:

Der Senat überträgt dabei die unlängst vom BGH in seiner Entscheidung vom - II ZR 62/15 NWB HAAAF-73932 zur Erstattung der KapESt durch die Gesellschafter einer insolventen KG gemachten Erwägungen auf die entsprechende, die Kommanditisten belastende Einkommensteu...