Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenzrecht | Keine Steuerentnahme der Gesellschafter in der Insolvenz
Auch wenn der Insolvenzverwalter in der Insolvenz der KG aufgrund der ihm übertragenen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 InsO) alle von ihm erzielten Einkünfte zur Masse ziehen kann, welcher damit auch die zu versteuernden Einkünfte zivil- und insolvenzrechtlich zustehen, bleiben die Gesellschafter (weiterhin) steuerrechtlich die maßgeblichen Steuersubjekte und dürfen – selbst dann, wenn ihnen der Gesellschaftsvertrag ein entsprechendes Steuerentnahmerecht zubilligen sollte – hiervon in der Insolvenz der KG keinen Gebrauch machen.
Der Senat überträgt dabei die unlängst vom BGH in seiner Entscheidung vom - II ZR 62/15 NWB HAAAF-73932 zur Erstattung der KapESt durch die Gesellschafter einer insolventen KG gemachten Erwägungen auf die entsprechende, die Kommanditisten belastende Einkommensteu...