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FG Münster 31.08.2016 12 K 3245/15 E, NWB 50/2016 S. 3769

Einkommensteuer | Versorgungsleistungen für die Übertragung eines GmbH-Anteils

Das FG Münster stellt mit Urteil vom klar, dass Versorgungsleistungen für die Übertragung eines GmbH-Anteils nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn sie im Zusammenhang mit der Übertragung eines mindestens 50 % betragenden Anteils an einer GmbH gewährt werden, der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt. Das Erfordernis, dass der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt, soll sicherstellen, dass nur eine solche GmbH in den S. 3770Begünstigungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG fällt, bei der der Übergeber persönlich in der Geschäftsführung tätig ist.