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Einwirkung abkommensrechtlicher Begriffsbestimmungen auf das innerstaatliche Steuerrecht
[i]BFH, Urteil vom 20. 7. 2016 - I R 50/15 NWB PAAAF-84228 Die Betriebsstätte – synonym im Gesetzes- oder Vertragstext oftmals Betriebstätte – als ein zentrales Merkmal der Anknüpfung und Verwurzelung unternehmerischer Tätigkeit ist sowohl im innerstaatlichen Steuerrecht als auch in den DBA definiert. Obwohl im Wesentlichen inhaltsgleich, zeigen beide Begriffsbestimmungen dennoch graduelle Abweichungen voneinander – bekannt sind vor allem die unterschiedlichen Fristen bei Bauausführungen und Montagen sowie die differierende Behandlung von Hilfs- und Nebentätigkeiten. Gerade wenn ein jeweils unter diese Tatbestände fallender Sachverhalt gegeben ist, kann es steuerrechtlich maßgeblich sein, ob der Betriebsstättenbegriff nach AO oder nach Abkommensrecht heranzuziehen ist. In einem Fall zur Kürzungsregelung des § 9 Nr. 3 GewStG entschied nun der BFH.
I. Sachverhalt: GmbH mit Einkaufsbüro in der Türkei
[i]Wareneinkauf in der Türkei für VermittlungsprovisionVor dem Finanzgericht und in der Revision klagte eine GmbH, die im Inland eine Importvermittlung betreibt. Sie vermittelte für eine weitere GmbH, die die einzige Auftraggeberin der Klägerin war, deren gesamten Wareneinkauf in der Türkei. Zu diesem Zweck unterhielt sie ein Einkaufsbüro in der T...