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IWB 23/2016 S. 853

Polen | Erwartete Änderungen zum Jahreswechsel

[i]Ausdehnung der Reverse-Charge auf benannte Bauleistungen und elektronische Einreichung von SteuererklärungenKünftig sollen bestimmte Bauleistungen dem Reverse-Charge-Verfahren unterfallen. Was als Bauleistung gilt, ist genau bestimmt und dabei auf bestimmte Leistungen beschränkt, so dass die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens grundsätzlich für jede Leistung zu prüfen ist. Ob die Neuregelung im Verhältnis zum Bauträger und/oder auf den Vorstufen gelten soll, ist noch nicht geklärt. Die verfahrensrechtlichen Vorschriften für Vorsteuererstattungen werden enger gefasst. Außerdem ist eine Verpflichtung vorgesehen, Steuererklärungen und weitere Meldungen, wie die Zusammenfassende Meldung, ab 2018 elektronisch abzugeben. Sehr viele Unternehmen, u. a. (aber nicht ausschließlich) solche, die in Polen steuerbare innergemeinschaftliche Transaktionen durchführen und sich daher eine...