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Indien | Besteuerung elektronischer Leistungen von Ausländern
[i]Registrierungspflicht und Steuerabführung bei Leistungen an VerbraucherIn Indien soll – und zwar bereits zum 1. 12. 2016 – im Wege einer Änderung des Besteuerungsorts die Service Tax erhoben werden, wenn im Ausland ansässige Unternehmer an indische Abnehmer (Steuerpflichtige ebenso wie Verbraucher) elektronische Dienstleistungen erbringen. Während solche Dienstleistungen bei steuerpflichtigen Empfängern die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auslösen, sollen Unternehmen, die Dienstleistungen an Verbraucher (offenbar einschließlich öffentlicher Einrichtungen) erbringen, in Indien registrierungspflichtig werden und Steuer abführen. Ein Vorsteuerabzug scheint dabei nicht möglich zu sein. Davon betroffen sollen Dienstleistungen, wie Cloud-Dienstleistungen, Zurverfügungstellung von E-Books, Musik und anderer Unterhaltung sowie Datenspei...