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Italien | Pauschalsteuer bei Zuzug ausländischer Personen und Verlängerung des Selbstanzeige-Verfahrens
[i]Fixe Ersatzsteuer von 100.000 € je Steuerperiode macht erstmaligen Zuzug nach Italien ggf. sehr attraktivIm italienischen Parlament werden zurzeit zwei Gesetzesvorhaben diskutiert: (1) Die Einführung einer Pauschalbesteuerung (ausländischer Einkünfte) für Ausländer, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen. Diese neue Regelung soll bereits ab 2017 Anwendung finden. Natürliche Personen, die während der letzten zehn Jahre mindestens neun Jahre nicht in Italien ansässig waren und den steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, können für ihre ausländischen Einkünfte auf eine Ersatzsteuer i. H. von 100.000 € pro Steuerperiode optieren. Damit sind die Einkommensteuer und die Vermögensteuer auf ausländische Vermögen abgegolten. Als einzige Ausnahme gelten die Veräußerungsgewinne auf qualifizierte Beteiligungen, die in den ersten fünf Jahren nach Wohnsitzbegründu...