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StuB Nr. 23 vom Seite 920

Die neuen Sozialversicherungswerte 2017

Rechengrößen und Grenzbeträge

Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster

Der Bundesrat hat am die „Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen zur Sozialversicherung 2017“ verabschiedet. Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß angepasst. Bereits am hat der Bundesrat die „Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ beschlossen, mit der die neuen Sachbezugswerte für 2017 verbindlich festgelegt werden.

Meier, Sozialversicherungspflicht, infoCenter NWB YAAAB-41368

Kernaussagen
  • Für die Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen 2017 ist die Einkommensentwicklung des Jahres 2015 maßgeblich, getrennt nach den Rechtsgebieten Ost und West. Für die Anpassung der bundesweit einheitlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze (sog. Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Einkommenssteigerung für Gesamtdeutschland i. H. von 2,65 % zugrunde gelegt.

  • Für das Jahr 2017 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern von jährlich 74.400 € (Jahr 2016) auf 76.200 € im Jahr. In den neuen Bundesländern gilt für den Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung eine niedrigere Beitragsbemessungsgrenze. Ab 2017 wird die Bei...