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BFH 25.07.2016 X B 213/15, X B 4/16, StuB 23/2016 S. 934

Anspruch des Steuerpflichtigen auf Überlassung von Kalkulationsgrundlagen des Betriebsprüfers in elektronischer Form

Stützt das FA eine Hinzuschätzung auf die Durchführung einer Kalkulation, ist es verpflichtet, sowohl die Kalkulationsgrundlagen als auch die Ergebnisse der Kalkulation sowie die Ermittlungen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, offenzulegen. Wurde die Kalkulation in elektronischer Form durchgeführt, kann der Stpfl. einen Anspruch auf die Übermittlung der Kalkulationsgrundlagen in elektronischer Form haben (Bezug: § 162 AO).

Praxishinweise

Die Rechtsprechung zur Verpflichtung der Finanzbehörden zur Offenlegung von Kalkulationsgrundlagen einer Hinzuschätzung in Papierform gilt gleichermaßen für eine Kalkulation in elektronischer Form. Im Urteilsfall konnte eine Restaurantbetreiberin die Kassendaten einer Kasse, deren Daten nachweislich nachträglich in jedem beliebigen Umfang geändert und auch ma...