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STFAN Nr. 12 vom Seite 20

Gesetzgeber verbessert steuerliche Förderung der Elektromobilität

Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Merker; München

Um die Verbreitung von Elektroautos in Deutschland zu fördern, hat die Bundesregierung ein ganzes Bündel an Maßnahmen verabschiedet. Ein Bestandteil ist die steuerliche Förderung, die mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr verbessert wurde. Der folgende Beitrag stellt die Inhalte des Gesetzes vor.

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

Die bereits nach bisher geltendem Recht geltende Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für das Halten von Elektrofahrzeugen wurde ausgeweitet. Bisher wurde die Steuerbefreiung ab dem Tag der Zulassung

  • für zehn Jahre gewährt, wenn diese in der Zeit vom bis ,

  • und für fünf Jahre, wenn diese im Zeitraum vom bis erfolgte.

Die entsprechende Vorschrift des § 3d Abs. 1 Satz 2 KraftStG wurde nun dahingehend geändert, dass die Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom bis für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt wird.

Darüber hinaus wird die zehnjährige Steuerbefreiung auch auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet. Die Steuerbefreiung wird ab dem Tag der von den Zulassungsbehörden festgestellten ...

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