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RENO Nr. 12 vom Seite 6

Kosten der Zwangsvollstreckung – Praxiswissen, Teil 2

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Bereits in RENO 11/2016 (Teil 1) sind wir auf die Gebühren des Gerichtsvollziehers im Falle der gütlichen Erledigung eingegangen und haben in diesem Zusammenhang auf die kontroversen Gerichtsentscheidungen sowie die geplanten Änderungen durch das sog. „Reparaturgesetz zur Reform der Sachaufklärung“ hingewiesen. Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) wurde inzwischen verabschiedet, sodass in Kürze die Verkündung des Gesetzes erfolgen wird (Stand bei Druckfreigabe). Im nachfolgenden Beitrag gehen wir auch auf einige der nunmehr anstehenden Änderungen ein.

Antrag auf Abnahme der VA/Antrag nach § 755 ZPO

Im ersten Teil der Reihe hatten wir ausgeführt, dass ein Antrag nach § 755 ZPO nur in Kombination mit einem Vollstreckungsauftrag möglich ist und welche Gebühren der Rechtsanwalt hierfür berechnen kann.

Anschriftenermittlung durch den Gläubigervertreter

Hat der Gläubigervertreter nur einen Antrag auf Abnahme der VA (ohne Antrag nach § 755 ZPO) gestellt und reicht der GV die Unterlagen zurück mit dem Hinweis, dass der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht mehr wohnhaft ist, kann der Gläubiger die neue Anschrift se...

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