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FG Münster 16.06.2016 5 K 998/14 U, BBK 23/2016 S. 1127

Umsatzsteuer | Umsatzsteuer bei Geldspielautomaten

Erlöse aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei, sondern sie sind umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuerfreiheit gilt nur für Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen, nicht aber für sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz wie z. B. bei Geldspielautomaten.

Hinweis:

Bis [i]Frühere Umsatzsteuerfreiheit für Spielbankenzum waren auch die Umsätze der öffentlichen Spielbanken umsatzsteuerfrei einschließlich der Umsätze aus den dort aufgestellten Geldspielautomaten, nicht aber die vergleichbaren Umsätze der privaten Spielhallen.

Den Versuch [i]Recht aus dem Dritten Reich nicht mehr gültigder Klägerin, die Umsatzsteuerfreiheit aus der Verordnung über öffentliche Spielbanken aus dem Jahr 1938 abzuleiten, blockte das FG übrigens ab, weil diese Verordnung nicht mehr gültig ist.

Zum Thema:

Bernd Rätke