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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 18 | Sonderausgaben: BFH klärt offene Fragen zum Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen

Wir informieren Sie über 2 aktuelle BFH-Urteile zum Sonderausgabenabzug: 1. Erstattete Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung für 2009 sind mit den im Jahr 2010 gezahlten Beiträgen zu verrechnen. 2. Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.

Zwei offene Fragen im Zusammenhang mit dem Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben hat der zuständige X. Senat des Bundesfinanzhofs geklärt.

Erst seit 2010 sind die Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung und einer Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar. Umstritten war daher: Wie sieht es aus, wenn Beiträge für 2009, die seinerzeit nur begrenzt geltend gemacht werden konnten, in 2010 erstattet werden? Sind diese dennoch in vollem Umfang zu verrechnen?

Der BFH hat dies jetzt bejaht – zum Nachteil betroffener Mandanten. Erstattete Beiträge zur Basiskranken- und zur Pflegeversicherung sind mit den im selben Veranlagungsjahr gezahlten Beiträgen zu verrechnen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob ...